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Der DBB
Organisation, Aufgaben
Kurz nach der Ausrufung des Deutschen Reiches wurde im
Juli 1871 der Deutsche Brauer-Bund in Dresden gegründet. Zweck des
Brauer-Bundes war, wie es in der ersten Satzung hieß: "Beratung
der gemeinschaftlichen gewerblichen Interessen, Wahrung derselben sowie
Vervollkommnung und Hebung des Gewerbes selbst im Wege freier Diskussion."
Heute sind diese Ziele fortgeschrieben und aktualisiert worden: "Der
Zweck des Brauer-Bundes besteht in der Wahrnehmung und Förderung der
gemeinsamen Interessen der gesamten Brauwirtschaft in der Bundesrepublik
Deutschland, der Förderung eines fairen und der Bekämpfung des
unlauteren Wettbewerbs sowie darin, den Erfahrungsaustausch insbesondere
auf wirtschaftlichem, rechtlichem, betriebswirtschaftlichem und technischem
Gebiet zu fördern. Aufgabe des Brauer-Bundes ist es, den guten Ruf
des deutschen Bieres zu erhalten und zu fördern und sich insbesondere
für den Erhalt des Reinheitsgebotes einzusetzen."
Der Deutsche Brauer-Bund ist ein "Verband der Verbände",
das heißt, nicht die einzelnen Brauereien sind Mitglied, sondern regionale
und Fachverbände.
Dem Deutschen Brauer-Bund gehören sechs Mitglieder an, davon fünf Regionalverbände bzw. Societäten und ein Fachverband. In den Mitgliedsverbänden sind Brauereien aller Größenordnungen organisiert, deren Interessen der Deutsche Brauer-Bund unabhängig von Größe und Unternehmensform gleichermaßen vertritt.
Anschrift:
Deutscher Brauer-Bund e.V.
Neustädtische Kirchstraße 7A
10117 Berlin
Telefon: 030 209167-0
Telefax: 030 209167-99
Lageplan
Präsident: Wolfgang Burgard
Hauptgeschäftsführer: Rechtsanwalt Peter Hahn
Der Deutsche Brauer-Bund ist Mitglied im Europäischen Brauereiverband.

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